Gastro Service Dahmen GmbH
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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Mietbedingungen
der Gastronomie Service Dahmen GmbH

§1 Geltungsbereich
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Vermieterin erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Bedingungen des Mieters werden hiermit zurückgewiesen. Abweichungen und Nebenabreden werden nur durch schriftliche Bestätigung der Vermieterin wirksam.

§2 Art und Weise der Gebrauchsüberlassung
Das Mietgut wird nur für den vereinbarten Mietzweck, die vertraglich vereinbarte Mietzeit und den vertraglich vereinbarten Mietort zum Gebrauch durch den Mieter gestellt. Eine Untervermietung ist nicht gestattet.

2.1 Vorbestelltes und reserviertes Mietgut, das von dem Mieter nicht abgenommen wird, muss dem Mieter grundsätzlich zum vereinbarten Mietpreis zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt werden. Ist eine anderweitige Vermietung noch möglich, so hat der Mieter den teilweisen Mietausfall zu tragen.

2.2 Die Vermieterin bemüht sich Terminwünsche des Mieters zu berücksichtigen. Eine Garantie kann aus logistischen Gründen nicht gegeben werden. Die Auslieferung erfolgt so rechtzeitig zum Messestand, dass das Mietgut zum Beginn der Veranstaltung zur Verfügung steht.

§3 Fälligkeit
Der Mietzins ist bei Rechnungslegung fällig und durch Überweisung auf das Konto der Vermieterin zu bezahlen. Werden Rechnungen auf Weisung des Mieters an einen Dritten gesandt, bleibt der Mieter bis zur Erfüllung der Verbindlichkeit gleichwohl Schuldner.

§4 Haftung des Mieters für Verluste und Beschädigungen der Mietgegenstände
Der Mieter haftet während der Mietzeit und bei Mietzeitüberschreitungen für das Abhandenkommen der Mietgegenstände, sowie für alle Beschädigungen, die durch vertragswidrigen und sonstigen unsachgemäßen Gebrauch entstehen. Er haftet hierbei für seine Angestellten und Beauftragten sowie sonstige Dritte.

4.1 Der Mieter ist grundsätzlich verpflichtet, das Mietgut für die Dauer der Veranstaltung bzw. des Vertragsverhältnisses gegen Diebstahl zum Wiederbeschaffungspreis zu versichern.

4.2 Die Haftung des Mieters für Beschädigungen und Verluste des Mietgegenstandes beginnt nach der Übergabe des Mietgutes und endet mit der Rückgabe oder Abholung durch die Vermieterin. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter den Stand schon vor Abholung des Mietgutes durch die Vermieterin verlassen hat. Der Mieter hat den Mietgegenstand so lange zu bewachen und in Obhut zu behalten, bis die körperliche Übernahme des Mietgegenstandes durch die Vermieterin oder einen ihrer Beauftragten erfolgt ist. Das Mietgut ist entleert zurückzugeben.

4.3 Die Vermieterin holt den Mietgegenstand innerhalb einer Frist von bis zu zwei Tagen nach Schluss der Ausstellung vom Stand des Mieters ab.

4.4 Wird der Mietgegenstand bei Beendigung des Mietverhältnisses an die Vermieterin nicht zurückgegeben, so ist die Vermieterin berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung des Mietgegenstandes eine Entschädigung in Höhe des Mietzinses zuzüglich Mehrwertsteuer zu verlangen. Ist der Mietgegenstand beim Mieter in Verlust geraten, so hat der Mieter neben dem vereinbarten Mietpreis Schadenersatz in Höhe des Wiederbeschaffungspreises für das Mietgut in gleicher Art und Güte zu leisten.

Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens der Vermieterin - Mietausfall bis zur Ersatzbeschaffung - bleibt vorbehalten. Beschädigtes Mietgut wird ebenfalls zum Wiederbeschaffungspreis für einen Gegenstand gleicher Art und Güte dem Mieter in Rechnung gestellt, wenn eine -Reparatur nicht mehr möglich ist. Bei Beschädigungen sind sonst die von der Vermieterin aufgewandten Reparaturkosten zuzüglich Mehrwertsteuer zu erstatten.

4.5 Die gemieteten Gegenstände werden unverzüglich nach Rücklieferung bzw. Abholung von der Vermieterin untersucht. Die Vermieterin verpflichtet sich, etwa festgestellt Beschädigungen dem Mieter unverzüglich anzuzeigen. Die Feststellungen gelten als anerkannt, sofern der Mieter nicht innerhalb einer Woche widerspricht.

§5 Haftung der Vermieterin / Schadensmeldung
Die Vermieterin haftet nicht für Schäden an Personen und Sachen, die durch die Benutzung des Mietgutes entstehen.

§6 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Sitz der Vermieterin.

§7 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages im Ganzen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel soll dasjenige gelten, was ihr rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

§8 Vertragsänderungen
Nebenabreden und Vertragsänderungen werden nur bei Schriftform Bestandteil des Vertrages.

§9 Datenschutz
Die personenbezogenen Daten der Geschäftspartner der Vermieterin werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses gespeichert und verarbeitet.

 

 

 

 

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